BGB · Zivilrecht
§ 1106
Belastung eines Bruchteils
Ein Bruchteil eines Grundstücks kann mit einer Reallast nur belastet werden, wenn er in dem Anteil eines Miteigentümers besteht.
BGB · Zivilrecht
Belastung eines Bruchteils
Ein Bruchteil eines Grundstücks kann mit einer Reallast nur belastet werden, wenn er in dem Anteil eines Miteigentümers besteht.