BGB · Zivilrecht
§ 1212
Erstreckung auf getrennte Erzeugnisse
Das Pfandrecht erstreckt sich auf die Erzeugnisse, die von dem Pfande getrennt werden.
BGB · Zivilrecht
Erstreckung auf getrennte Erzeugnisse
Das Pfandrecht erstreckt sich auf die Erzeugnisse, die von dem Pfande getrennt werden.