KanonDeutsche Gesetze

BGB · Zivilrecht

§ 1564

Scheidung durch richterliche Entscheidung

Stand 2026-06-25 · aus BGB

Eine Ehe kann nur durch richterliche Entscheidung auf Antrag eines oder beider Ehegatten geschieden werden. Die Ehe ist mit der Rechtskraft der Entscheidung aufgelöst. Die Voraussetzungen, unter denen die Scheidung begehrt werden kann, ergeben sich aus den folgenden Vorschriften.

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