BGB · Zivilrecht
§ 1578
Maß des Unterhalts
(1)
Das Maß des Unterhalts bestimmt sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf.
BGB · Zivilrecht
Maß des Unterhalts
Das Maß des Unterhalts bestimmt sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf.