BGB · Zivilrecht
§ 1985
Pflichten und Haftung des Nachlassverwalters
(1)
Der Nachlassverwalter hat den Nachlass zu verwalten und die Nachlassverbindlichkeiten aus dem Nachlass zu berichtigen.
BGB · Zivilrecht
Pflichten und Haftung des Nachlassverwalters
Der Nachlassverwalter hat den Nachlass zu verwalten und die Nachlassverbindlichkeiten aus dem Nachlass zu berichtigen.