BGB · Zivilrecht § 2017 Fristbeginn bei Nachlasspflegschaft Stand 2026-06-25 · aus BGB Wird vor der Annahme der Erbschaft zur Verwaltung des Nachlasses ein Nachlasspfleger bestellt, so beginnen die in § 2014 und in § 2015 Abs. 1 bestimmten Fristen mit der Bestellung. Zitat kopieren Amtliche Quelle ↗ Zurück§ 2016 · Ausschluss der Einreden bei unbeschränkt Weiter§ 2018 · Herausgabepflicht des Erbschaftsbesitzer