BGB · Zivilrecht
§ 2317
Entstehung und Übertragbarkeit des Pflichtteilsanspruchs
(1)
Der Anspruch auf den Pflichtteil entsteht mit dem Erbfall.
(2)
Der Anspruch ist vererblich und übertragbar.
BGB · Zivilrecht
Entstehung und Übertragbarkeit des Pflichtteilsanspruchs
Der Anspruch auf den Pflichtteil entsteht mit dem Erbfall.
Der Anspruch ist vererblich und übertragbar.