Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1.nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2.nach den §§ 440,323 und326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und