BGB · Zivilrecht § 90 Begriff der Sache Stand 2026-06-25 · aus BGB Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände. Zitat kopieren Amtliche Quelle ↗ Zurück§ 89 · Haftung für Organe; Insolvenz Weiter§ 90a · Tiere