BGB · Zivilrecht
§ 944
Erbschaftsbesitzer
Die Ersitzungszeit, die zugunsten eines Erbschaftsbesitzers verstrichen ist, kommt dem Erben zustatten.
BGB · Zivilrecht
Erbschaftsbesitzer
Die Ersitzungszeit, die zugunsten eines Erbschaftsbesitzers verstrichen ist, kommt dem Erben zustatten.