KanonDeutsche Gesetze

BGB · Zivilrecht

§ 964

Vermischung von Bienenschwärmen

Stand 2026-06-25 · aus BGB

Ist ein Bienenschwarm in eine fremde besetzte Bienenwohnung eingezogen, so erstrecken sich das Eigentum und die sonstigen Rechte an den Bienen, mit denen die Wohnung besetzt war, auf den eingezogenen Schwarm. Das Eigentum und die sonstigen Rechte an dem eingezogenen Schwarme erlöschen.

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