KanonDeutsche Gesetze

GG · Verfassung

Art 17

Stand 2026-06-25 · aus GG

Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.

Amtliche Quelle ↗