KanonDeutsche Gesetze

GG · Verfassung

Art 22

Stand 2026-06-25 · aus GG

(1)

Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin. Die Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt ist Aufgabe des Bundes. Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt.

(2)

Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.

Amtliche Quelle ↗