GG · Verfassung
Art 65a
(1)
Der Bundesminister für Verteidigung hat die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte.
(2)
(weggefallen)
GG · Verfassung
Der Bundesminister für Verteidigung hat die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte.
(weggefallen)