KanonDeutsche Gesetze

GG · Verfassung

Art 71

Stand 2026-08-09 · aus GG

Im Bereiche der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes haben die Länder die Befugnis zur Gesetzgebung nur, wenn und soweit sie hierzu in einem Bundesgesetze ausdrücklich ermächtigt werden.

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