KanonDeutsche Gesetze

GG · Verfassung

Art 71

Stand 2026-06-25 · aus GG

Im Bereiche der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes haben die Länder die Befugnis zur Gesetzgebung nur, wenn und soweit sie hierzu in einem Bundesgesetze ausdrücklich ermächtigt werden.

Amtliche Quelle ↗