KanonDeutsche Gesetze

GG · Verfassung

Art 92

Stand 2026-06-25 · aus GG

Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut; sie wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch die in diesem Grundgesetze vorgesehenen Bundesgerichte und durch die Gerichte der Länder ausgeübt.

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