KanonDeutsche Gesetze

HGB · Zivilrecht

§ 17

Stand 2026-06-25 · aus HGB

(1)

Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.

(2)

Ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden.

Amtliche Quelle ↗