KanonDeutsche Gesetze

HGB · Zivilrecht

§ 175

Anmeldung der Änderung der Haftsumme

Stand 2026-06-25 · aus HGB

Die Erhöhung sowie die Herabsetzung einer Haftsumme ist durch sämtliche Gesellschafter zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.

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