HGB · Zivilrecht § 244 Sprache. Währungseinheit Stand 2026-06-25 · aus HGB Der Jahresabschluß ist in deutscher Sprache und in Euro aufzustellen. Zitat kopieren Amtliche Quelle ↗ Zurück§ 243 · Aufstellungsgrundsatz Weiter§ 245 · Unterzeichnung