HGB · Zivilrecht
§ 342j
Währung
(1)
Der Ertragsteuerinformationsbericht ist in den Fällen der §§ 342b,342c und342d Absatz 2 Nummer 2 in Euro zu erstellen.
(2)
In den Fällen des § 342e ist der Bericht in derjenigen Währung zu erstellen, in der der Jahresabschluss des unverbundenen Unternehmens für den Berichtszeitraum aufgestellt wird.