OWiG · Strafrecht § 129 Einziehung Stand 2026-06-25 · aus OWiG Gegenstände, auf die sich eine Ordnungswidrigkeit nach den §§ 124,126 bis128 bezieht, können eingezogen werden. Zitat kopieren Amtliche Quelle ↗ Zurück§ 128 · Herstellen oder Verbreiten von papiergel Weiter§ 130