OWiG · Strafrecht § 2 Sachliche Geltung Stand 2026-06-25 · aus OWiG Dieses Gesetz gilt für Ordnungswidrigkeiten nach Bundesrecht und nach Landesrecht. Zitat kopieren Amtliche Quelle ↗ Zurück§ 1 · Begriffsbestimmung Weiter§ 3 · Keine Ahndung ohne Gesetz