Schutz personenbezogener Daten in einer elektronischen Akte
Stand 2026-06-25 · aus OWiG
§ 496 Absatz 1 und 2 sowie die §§ 497 und498 Absatz 1 der Strafprozessordnung gelten entsprechend, wobei in § 496 Absatz 1 und § 498 Absatz 1 der Strafprozessordnung an die Stelle des jeweiligen Strafverfahrens das jeweilige Bußgeldverfahren tritt.