StGB · Strafrecht
§ 25
Täterschaft
(1)
Als Täter wird bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht.
(2)
Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter).
StGB · Strafrecht
Täterschaft
Als Täter wird bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht.
Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter).