StGB · Strafrecht § 3 Geltung für Inlandstaten Stand 2026-06-25 · aus StGB Das deutsche Strafrecht gilt für Taten, die im Inland begangen werden. Zitat kopieren Amtliche Quelle ↗ Zurück§ 2 · Zeitliche Geltung Weiter§ 4 · Geltung für Taten auf deutschen Schiffen