StPO · Verfahrensrecht
§ 1
Anwendbarkeit des Gerichtsverfassungsgesetzes
Die sachliche Zuständigkeit der Gerichte wird durch das Gesetz über die Gerichtsverfassung bestimmt.
StPO · Verfahrensrecht
Anwendbarkeit des Gerichtsverfassungsgesetzes
Die sachliche Zuständigkeit der Gerichte wird durch das Gesetz über die Gerichtsverfassung bestimmt.