StPO · Verfahrensrecht
§ 156
Anklagerücknahme
Die öffentliche Klage kann nach Eröffnung des Hauptverfahrens nicht zurückgenommen werden.
StPO · Verfahrensrecht
Anklagerücknahme
Die öffentliche Klage kann nach Eröffnung des Hauptverfahrens nicht zurückgenommen werden.