KanonDeutsche Gesetze

StPO · Verfahrensrecht

§ 159

Anzeigepflicht bei Leichenfund und Verdacht auf unnatürlichen Tod

Stand 2026-06-25 · aus StPO

(1)

Sind Anhaltspunkte dafür vorhanden, daß jemand eines nicht natürlichen Todes gestorben ist, oder wird der Leichnam eines Unbekannten gefunden, so sind die Polizei- und Gemeindebehörden zur sofortigen Anzeige an die Staatsanwaltschaft oder an das Amtsgericht verpflichtet.

(2)

Zur Bestattung ist die schriftliche Genehmigung der Staatsanwaltschaft erforderlich.

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