KanonDeutsche Gesetze

StPO · Verfahrensrecht

§ 272

Inhalt des Hauptverhandlungsprotokolls

Stand 2026-06-25 · aus StPO

Das Protokoll über die Hauptverhandlung enthält

1.

den Ort und den Tag der Verhandlung;

2.

die Namen der Richter und Schöffen, des Beamten der Staatsanwaltschaft, des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle und des zugezogenen Dolmetschers;

3.

die Bezeichnung der Straftat nach der Anklage;

4.

die Namen der Angeklagten, ihrer Verteidiger, der Privatkläger, der Nebenkläger, der Anspruchsteller nach § 403, der sonstigen Nebenbeteiligten, der gesetzlichen Vertreter, der Bevollmächtigten und der Beistände;

5.

die Angabe, daß öffentlich verhandelt oder die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist.

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