KanonDeutsche Gesetze

StPO · Verfahrensrecht

§ 298

Einlegung durch den gesetzlichen Vertreter

Stand 2026-06-25 · aus StPO

(1)

Der gesetzliche Vertreter eines Beschuldigten kann binnen der für den Beschuldigten laufenden Frist selbständig von den zulässigen Rechtsmitteln Gebrauch machen.

(2)

Auf ein solches Rechtsmittel und auf das Verfahren sind die für die Rechtsmittel des Beschuldigten geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden.

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