StPO · Verfahrensrecht
§ 332
Anwendbarkeit der Vorschriften über die erstinstanzliche Hauptverhandlung
Im übrigen gelten die im sechsten Abschnitt des zweiten Buches über die Hauptverhandlung gegebenen Vorschriften.
StPO · Verfahrensrecht
Anwendbarkeit der Vorschriften über die erstinstanzliche Hauptverhandlung
Im übrigen gelten die im sechsten Abschnitt des zweiten Buches über die Hauptverhandlung gegebenen Vorschriften.