KanonDeutsche Gesetze

StPO · Verfahrensrecht

§ 366

Inhalt und Form des Antrags

Stand 2026-06-25 · aus StPO

(1)

In dem Antrag müssen der gesetzliche Grund der Wiederaufnahme des Verfahrens sowie die Beweismittel angegeben werden.

(2)

Von dem Angeklagten und den in § 361 Abs. 2 bezeichneten Personen kann der Antrag nur mittels einer von dem Verteidiger oder einem Rechtsanwalt unterzeichneten Schrift oder zu Protokoll der Geschäftsstelle angebracht werden.

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