StPO · Verfahrensrecht § 449 Vollstreckbarkeit Stand 2026-06-25 · aus StPO Strafurteile sind nicht vollstreckbar, bevor sie rechtskräftig geworden sind. Zitat kopieren Amtliche Quelle ↗ Zurück§§ 445 bis 448 · (weggefallen) Weiter§ 450 · Anrechnung von Untersuchungshaft und Füh