StPO · Verfahrensrecht § 478 Form der Datenübermittlung Stand 2026-06-25 · aus StPO Auskünfte nach den §§ 474 bis476 und Datenübermittlungen von Amts wegen nach § 477 können auch durch Überlassung von Kopien aus den Akten erfolgen. Zitat kopieren Amtliche Quelle ↗ Zurück§ 477 · Datenübermittlung von Amts wegen Weiter§ 479 · Übermittlungsverbote und Verwendungsbesc