KanonDeutsche Gesetze

VwGO · Verfahrensrecht

§ 156

Stand 2026-06-25 · aus VwGO

Hat der Beklagte durch sein Verhalten keine Veranlassung zur Erhebung der Klage gegeben, so fallen dem Kläger die Prozeßkosten zur Last, wenn der Beklagte den Anspruch sofort anerkennt.

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