KanonDeutsche Gesetze

VwGO · Verfahrensrecht

§ 189

Stand 2026-06-25 · aus VwGO

Für die nach § 99 Abs. 2 zu treffenden Entscheidungen sind bei den Oberverwaltungsgerichten und dem Bundesverwaltungsgericht Fachsenate zu bilden.

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