VwGO · Verfahrensrecht
§ 46
Das Oberverwaltungsgericht entscheidet über das Rechtsmittel
1.
der Berufung gegen Urteile des Verwaltungsgerichts und
2.
der Beschwerde gegen andere Entscheidungen des Verwaltungsgerichts.
3.
(weggefallen)
VwGO · Verfahrensrecht
Das Oberverwaltungsgericht entscheidet über das Rechtsmittel
der Berufung gegen Urteile des Verwaltungsgerichts und
der Beschwerde gegen andere Entscheidungen des Verwaltungsgerichts.
(weggefallen)