KanonDeutsche Gesetze

VwGO · Verfahrensrecht

§ 71

Anhörung

Stand 2026-06-25 · aus VwGO

Ist die Aufhebung oder Änderung eines Verwaltungsakts im Widerspruchsverfahren erstmalig mit einer Beschwer verbunden, soll der Betroffene vor Erlaß des Abhilfebescheids oder des Widerspruchsbescheids gehört werden.

Amtliche Quelle ↗