KanonDeutsche Gesetze

ZPO · Verfahrensrecht

§ 1033

Schiedsvereinbarung und einstweilige gerichtliche Maßnahmen

Stand 2026-06-25 · aus ZPO

Eine Schiedsvereinbarung schließt nicht aus, dass ein Gericht vor oder nach Beginn des schiedsrichterlichen Verfahrens auf Antrag einer Partei eine vorläufige oder sichernde Maßnahme in Bezug auf den Streitgegenstand des schiedsrichterlichen Verfahrens anordnet.

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