ZPO · Verfahrensrecht
§ 13
Allgemeiner Gerichtsstand des Wohnsitzes
Der allgemeine Gerichtsstand einer Person wird durch den Wohnsitz bestimmt.
ZPO · Verfahrensrecht
Allgemeiner Gerichtsstand des Wohnsitzes
Der allgemeine Gerichtsstand einer Person wird durch den Wohnsitz bestimmt.