KanonDeutsche Gesetze

ZPO · Verfahrensrecht

§ 189

Heilung von Zustellungsmängeln

Stand 2026-06-25 · aus ZPO

Lässt sich die formgerechte Zustellung eines Dokuments nicht nachweisen oder ist das Dokument unter Verletzung zwingender Zustellungsvorschriften zugegangen, so gilt es in dem Zeitpunkt als zugestellt, in dem das Dokument der Person, an die die Zustellung dem Gesetz gemäß gerichtet war oder gerichtet werden konnte, tatsächlich zugegangen ist.

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