Auswahl durch den mit der Beweisaufnahme betrauten Richter
Stand 2026-06-25 · aus ZPO
Das Prozessgericht kann den mit der Beweisaufnahme betrauten Richter zur Ernennung der Sachverständigen ermächtigen. Er hat in diesem Falle die Befugnisse und Pflichten des Prozessgerichts nach den §§ 404,404a.