ZPO · Verfahrensrecht
§ 420
Vorlegung durch Beweisführer; Beweisantritt
Der Beweis wird durch die Vorlegung der Urkunde angetreten.
ZPO · Verfahrensrecht
Vorlegung durch Beweisführer; Beweisantritt
Der Beweis wird durch die Vorlegung der Urkunde angetreten.