ZPO · Verfahrensrecht § 478 Eidesleistung in Person Stand 2026-06-25 · aus ZPO Der Eid muss von dem Schwurpflichtigen in Person geleistet werden. Zitat kopieren Amtliche Quelle ↗ Zurück§§ 456 bis 477 · (weggefallen) Weiter§ 479 · Eidesleistung vor beauftragtem oder ersu