ZPO · Verfahrensrecht § 50 Parteifähigkeit Stand 2026-06-25 · aus ZPO Parteifähig ist, wer rechtsfähig ist. Zitat kopieren Amtliche Quelle ↗ Zurück§ 49 · Urkundsbeamte Weiter§ 51 · Prozessfähigkeit; gesetzliche Vertretung