KanonDeutsche Gesetze

ZPO · Verfahrensrecht

§ 576

Gründe der Rechtsbeschwerde

Stand 2026-06-25 · aus ZPO

(1)

Die Rechtsbeschwerde kann nur darauf gestützt werden, dass die Entscheidung auf der Verletzung des Bundesrechts oder einer Vorschrift beruht, deren Geltungsbereich sich über den Bezirk eines Oberlandesgerichts hinaus erstreckt.

(2)

Die Rechtsbeschwerde kann nicht darauf gestützt werden, dass das Gericht des ersten Rechtszuges seine Zuständigkeit zu Unrecht angenommen oder verneint hat.

(3)

Die §§ 546,547,556 und560 gelten entsprechend.

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