ZPO · Verfahrensrecht § 806b (weggefallen) Stand 2026-08-09 · aus ZPO Zitat kopieren Amtliche Quelle ↗ Zurück§ 806a · Mitteilungen und Befragung durch den Ger Weiter§ 807 · Abnahme der Vermögensauskunft nach Pfänd