KanonDeutsche Gesetze

ZPO · Verfahrensrecht

§ 925

Entscheidung nach Widerspruch

Stand 2026-06-25 · aus ZPO

(1)

Wird Widerspruch erhoben, so ist über die Rechtmäßigkeit des Arrestes durch Endurteil zu entscheiden.

(2)

Das Gericht kann den Arrest ganz oder teilweise bestätigen, abändern oder aufheben, auch die Bestätigung, Abänderung oder Aufhebung von einer Sicherheitsleistung abhängig machen.

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