KanonDeutsche Gesetze

BGB · Zivilrecht

§ 13

Verbraucher

Stand 2026-06-25 · aus BGB

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

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