BGB · Zivilrecht
§ 1373
Zugewinn
Zugewinn ist der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten das Anfangsvermögen übersteigt.
BGB · Zivilrecht
Zugewinn
Zugewinn ist der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten das Anfangsvermögen übersteigt.